SuedOstLink PFV-Abschnitte (Stand: März 2021)
Das Genehmigungsverfahren im Überblick: Schritt für Schritt
Bevor die Bauarbeiten für das Gleichstrom-Erdkabel beginnen können, wird der Trassenverlauf in einem zweistufigen Genehmigungsverfahren ermittelt, der sogenannten Bundesfachplanung und dem Planfeststellungsverfahren. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die Genehmigungsbehörde für das Projekt SuedOstLink ist die Bundesnetzagentur (BNetzA).
In der Bundesfachplanung wird ein rund 1.000 Meter breiter Korridor von der BNetzA festgelegt, innerhalb dessen der genaue Trasserverlauf geplant wird. Bei der Suche nach dem geeignetsten Korridor für das Erdkabel wurden Belange der Raumordnung und Umweltverträglichkeit betrachtet und der Korridor muss technisch und ökonomisch sinnvoll sein. Bürger, Fachbehörden und Verbände wurden in den Prozess der Korridor-Findung eng mit einbezogen. Für den SuedOstLink wurde die Bundesfachplanung im Abschnitt C am 18. Dezember 2019, für den Abschnitt D am 14. Februar 2020 abgeschlossen.
SuedOstLink durchläuft aktuell das Planfeststellungsverfahren, indem der genaue Trassenverlauf geplant wird. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens entscheidet die BNetzA nach Abwägung aller eingebrachten Anliegen über die konkrete Trassenführung des neuen Erdkabels.
Das Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren erfolgt die Feinplanung für die Erdkabelleitung SuedOstLink: Dazu gehören der genaue Verlauf der Trasse ebenso wie Orte für Bauwege und Baustellen. Die Genehmigung der bayerischen Abschnitte von SuedOstLink erfolgt in jeweils eigenständigen Planfeststellungsverfahren.
Untersuchungsrahmen
Nachdem die BNetzA alle Anliegen und Belange abgewogen und die Ergebnisse der Antragskonferenz ausgewertet hat, übermittelt sie uns den Untersuchungsrahmen (gemäß § 20 (3) NABEG). Ähnlich wie in einem Hausaufgabenheft ist darin beschrieben, welche Untersuchungen und Gutachten wir für die weiteren Planungen vertiefen müssen, um unsere Vorschlagstrasse zu erarbeiten.
Unsere Vorschlagstrasse
Wenn wir den Planungsraum ganz genau untersucht haben, legen wir der BNetzA unseren Vorschlag für den aus unserer Sicht verträglichsten Leitungsverlauf vor. In den Unterlagen nach § 21 NABEG beschreiben wir detailliert, wie wir unseren Vorschlag begründen und warum wir überzeugt sind, dass unser Vorschlag der verträglichste Erdkabelverlauf ist.
Erörterungstermin
Unser Vorschlag wird veröffentlicht und von der BNetzA genau geprüft. Bei der Entscheidung für den finalen Leitungsverlauf sollen alle Anliegen der betroffenen Bürger, Fachbehörden oder Verbände berücksichtigt werden. Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können innerhalb einer festgelegten Frist zu unserem Vorschlag eine Stellungnahme bei der BNetzA einreichen. Dann lädt die BNetzA alle, die eine Stellungnahme eingereicht haben, zu einem Erörterungstermin ein (§ 22 NABEG). Dort werden alle eingereichten Anliegen unter Federführung der BNetzA diskutiert.
Planfeststellungsbeschluss
Nach eingängiger Prüfung aller Planfeststellungsunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung aller Belange gibt die BNetzA einen Planfeststellungsbeschluss aus (§ 24 NABEG). Das ist die Erlaubnis für den Baubeginn.
V5 / V5a
Die Projektmeilensteine
2015 / 2021
Verankerung im Bundesbedarfsplan
Verankerung der Vorhaben 5 und Vorhaben 5a des SuedOstLink im Bundesbedarfsplan
2020 / 2021
Trassenkorridore
Festlegung der Trassenkorridore für Vorhaben 5 und 5a durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bundesfachplanung
Voraussichtlich 2024
Planfeststellung
Festlegung des Trassenverlaufs durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Planfeststellung
VORAUSSICHTLICH AB 2024
Baubeginn
Verlegung der Schutzrohre und Kabeleinzug
VORAUSSICHTLICH 2027 /
2030
Inbetriebnahme
2027 Inbetriebnahme von Vorhaben 5 und 2030 von Vorhaben 5a
Ihre Ansprechpartner

Benjamin Mignon
Abschnittsleiter Kommunikation für Abschnitt C1
T +49 0921 50740-5906
E suedostlink@tennet.eu


Johannes Prechtl
Abschnittsleiter Kommunikation für die Abschnitte D1 und D2
T +49 921 50740-2951
E suedostlink@tennet.eu



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