V5 / V5a

SuedOstLink

SuedOstLink

V5/ V5a

  • Zweck: Versorgung Bayerns mit Strom aus Erneuerbaren Energien von Nord- und Ostdeutschland
  • Gesetzliche Verankerung: Bundesbedarfsplan (Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a)
  • Verlauf und Länge:
    • Vorhaben 5: Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) bis zum Netzverknüpfungspunkt ISAR (nahe Landshut in Bayern). Gesamtlänge: ca. 538 km
    • Vorhaben 5a: Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern) über Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt) bis zum Netzverknüpfungspunkt ISAR (nahe Landshut in Bayern). Gesamtlänge: ca. 758 km
    • Beide Vorhaben sollen in Bayern parallel als Erdkabel verlaufen
  • Leistung: 2 + 2 Gigawatt (Vorhaben 5 + Vorhaben 5a)
  • Technik: Erdkabelleitung für eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (Spannungsebene 525 Kilovolt)
  • Verantwortung von TenneT: Planung und Bau in Bayern von Münchenreuth (Landkreis Hof) bis ISAR (nahe Landshut)


SuedOstLink PFV-Abschnitte (Stand: März 2021)

Das Genehmigungsverfahren im Überblick: Schritt für Schritt

Bevor die Bauarbeiten für das Gleichstrom-Erdkabel beginnen können, wird der Trassenverlauf in einem zweistufigen Genehmigungsverfahren ermittelt, der sogenannten Bundesfachplanung und dem Planfeststellungsverfahren. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die Genehmigungsbehörde für das Projekt SuedOstLink ist die Bundesnetzagentur (BNetzA).

In der Bundesfachplanung wird ein rund 1.000 Meter breiter Korridor von der BNetzA festgelegt, innerhalb dessen der genaue Trasserverlauf geplant wird. Bei der Suche nach dem geeignetsten Korridor für das Erdkabel wurden Belange der Raumordnung und Umweltverträglichkeit betrachtet und der Korridor muss technisch und ökonomisch sinnvoll sein. Bürger, Fachbehörden und Verbände wurden in den Prozess der Korridor-Findung eng mit einbezogen. Für den SuedOstLink wurde die Bundesfachplanung im Abschnitt C am 18. Dezember 2019, für den Abschnitt D am 14. Februar 2020 abgeschlossen.

SuedOstLink durchläuft aktuell das Planfeststellungsverfahren, indem der genaue Trassenverlauf geplant wird. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens entscheidet die BNetzA nach Abwägung aller eingebrachten Anliegen über die konkrete Trassenführung des neuen Erdkabels.

Das Planfeststellungsverfahren

Im Planfeststellungsverfahren erfolgt die Feinplanung für die Erdkabelleitung SuedOstLink: Dazu gehören der genaue Verlauf der Trasse ebenso wie Orte für Bauwege und Baustellen. Die Genehmigung der bayerischen Abschnitte von SuedOstLink erfolgt in jeweils eigenständigen Planfeststellungsverfahren. 


  • 1

    Antrag auf  Planfeststellungsbeschluss 

     Die Planfeststellungsverfahren wurden mit den Anträgen nach § 19 NABEG eröffnet, die wir bei der BNetzA eingereicht haben. Bei öffentlichen Antragskonferenzen werden die Anträge mit Bürgern und Fachbehörden diskutiert.

  • 2

    Untersuchungsrahmen

    Nachdem die BNetzA alle Anliegen und Belange abgewogen und die Ergebnisse der Antragskonferenz ausgewertet hat, übermittelt sie uns den Untersuchungsrahmen (gemäß § 20 (3) NABEG). Ähnlich wie in einem Hausaufgabenheft ist darin beschrieben, welche Untersuchungen und Gutachten wir für die weiteren Planungen vertiefen müssen, um unsere Vorschlagstrasse zu erarbeiten. 

  • 3

    Unsere Vorschlagstrasse

    Wenn wir den Planungsraum ganz genau untersucht haben, legen wir der BNetzA unseren Vorschlag für den aus unserer Sicht verträglichsten Leitungsverlauf vor. In den Unterlagen nach § 21 NABEG beschreiben wir detailliert, wie wir unseren Vorschlag begründen und warum wir überzeugt sind, dass unser Vorschlag der verträglichste Erdkabelverlauf ist.

  • 4

     Erörterungstermin

    Unser Vorschlag wird veröffentlicht und von der BNetzA genau geprüft. Bei der Entscheidung für den finalen Leitungsverlauf sollen alle Anliegen der betroffenen Bürger, Fachbehörden oder Verbände berücksichtigt werden. Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können innerhalb einer festgelegten Frist zu unserem Vorschlag eine Stellungnahme bei der BNetzA einreichen. Dann lädt die BNetzA alle, die eine Stellungnahme eingereicht haben, zu einem Erörterungstermin ein (§ 22 NABEG). Dort werden alle eingereichten Anliegen unter Federführung der BNetzA diskutiert. 

  • 5

    Planfeststellungsbeschluss

    Nach eingängiger Prüfung aller Planfeststellungsunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung aller Belange gibt die BNetzA einen Planfeststellungsbeschluss aus (§ 24 NABEG). Das ist die Erlaubnis für den Baubeginn. 

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Die Projektmeilensteine

  • 2015 / 2021


    Verankerung im Bundesbedarfsplan

    Verankerung der Vorhaben 5 und Vorhaben 5a des SuedOstLink im Bundesbedarfsplan

  • 2020 / 2021


    Trassenkorridore

    Festlegung der Trassenkorridore für Vorhaben 5 und 5a durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bundesfachplanung

  • Voraussichtlich 2024


    Planfeststellung

    Festlegung des Trassenverlaufs durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Planfeststellung

  • VORAUSSICHTLICH AB 2024


    Baubeginn

    Verlegung der Schutzrohre und Kabeleinzug

  • VORAUSSICHTLICH 2027 /

    2030


    Inbetriebnahme

    2027 Inbetriebnahme von Vorhaben 5 und 2030 von Vorhaben 5a


Ihre Ansprechpartner

Benjamin Mignon

Abschnittsleiter Kommunikation für Abschnitt C1

T  +49 0921 50740-5906
E  suedostlink@tennet.eu


Torsten Grampp

Abschnittsleiter Kommunikation für Abschnitt C2

T  +49 921 50740-2593
E  suedostlink@tennet.eu 


Johannes Prechtl

Abschnittsleiter Kommunikation für die Abschnitte D1 und D2

T  +49 921 50740-2951
E  suedostlink@tennet.eu 


Fabian Herbst

Abschnittsleiter Kommunikation für Abschnitt D3a

T  +49 921 50740-5855
E  suedostlink@tennet.eu 


Dr. Nasser Ahmed

Abschnittsleiter Kommunikation für Abschnitt D3b

T  +49 921 50740-5855
E  suedostlink@tennet.eu 


Möchten Sie mehr über das Projekt erfahren?

Auf der TenneT-Projektwebsite finden Sie alle weiteren Informationen zum Projekt, zu laufenden Verfahren sowie relevante Dokumente und Medien. Außerdem werden häufig gestellte Fragen zum Projekt beantwortet.

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